Katholische Kirchgemeinde
Untervaz

Reglement

Allgemeines

Das Kath. Pfarreiheim in Untervaz ist eine Stätte der Begegnung und bezweckt die Förderung des Pfarreilebens in religiöser, kultureller und gesellschaftlicher Hinsicht. Die Räumlichkeiten stehen allen Kirchgemeindemitgliedern und grundsätzlich auch anderen Interessenten zur Verfügung.

Das Pfarreiheim ist im Eigentum der Katholischen Kirchgemeinde. 

Für die Vermietung und den Unterhalt des Kath. Pfarreiheim ist der Kirchgemeindevorstand zuständig.

Vermietung

Der Pfarreisaal, die Küche und der Vorbereitungsraum (inkl. Toiletten und Foyer) können für ein-oder mehrmalige Anlässe vermietet werden. Kirchliche Anlässe haben Vorrang.

Für folgende Veranstaltungen gelten Einschränkungen:
– Geburtstagsfeiern: Vermietung nur tagsüber 

Die Vermietung obliegt dem Vorstand der Katholischen Kirchgemeinde Untervaz. Sie Kann ohne Angabe von Begründungen verweigert werden. 

Die Vermietung erfolgt an eine verantwortliche Person.  Die Weitergabe des Benützungsrechts muss vom Kath. Kirchgemeindevorstand bewilligt werden. Es ist untersagt, die jeweils abgegebenen Schlüssel an Drittpersonen weiterzugeben.  Für den Verlust von Schlüsseln haftet der Mieter.

Regelmässige Nutzung über längere Zeit erfordern eine spezielle Regelung (inkl. Tarifregelung) mittels schriftlichen Vertrags zwischen den Benutzern und dem Vorstand der Katholischen Kirchgemeinde Untervaz. 

Die Vermietung an auswärtige Benutzer ist möglich. Die Gebühren werden vom Vorstand festgesetzt. 

Die Reservation muss telefonisch oder schriftlich zwei Monate im Voraus beim Sekretariat angemeldet werden. 

Für private und kommerzielle Zwecke wird eine Mietgebühr erhoben. Es wird nach der Benutzung an die verantwortliche Person Rechnung gestellt und ist innert 30 Tage zu bezahlen. 

Die Räumlichkeiten werden vom Abwart/in des Pfarreiheims oder vom Sekretariat übergeben und zurückgenommen. 

Die Räumlichkeiten müssen besenrein zurückgegeben werden, das benutzte Geschirr muss sauber abgewaschen werden, Kücheneinrichtungen müssen sauber zurückgelassen werden, WC müssen sauber sein. Der Angefallene Abfall muss durch den Mieter fachgerecht entsorgt werden. Nassreinigung aller Böden und die WC-Reinigung wird vom Abwart durchgeführt und ist in der Mietgebühr eingerechnet. Aussergewöhnliche Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten werden verrechnet. 

Reinigungsmaterial (Besen, Eimer, ggf. Putzmittel usw.) stellt der Hauswart/Sekretariat zur Verfügung. Kehrichtsäcke können gegen Bezahlung beim Hauswart/Sekretariat bezogen werden. Er bezeichnet dafür den Lagerplatz.

Der Mieter stellt die Tische und die Bestuhlung nach seinen Bedürfnissen selbst. Das Mobiliar, Tische und Stühle  müssen  vom Mietern gemäss Absprache ordnungsgemäss verräumt werden.  Räume müssen wieder so eingerichtet werden, wie sie vor der Benutzung angetroffen worden sind. 

Der Benutzer haftet für alle Beschädigungen und für fehlendes Inventar. 

Es ist zu beachten, dass das Pfarreiheim sich in Friedhofs- und Kirchennähe befindet und dementsprechend Rücksicht genommen werden muss. 

Der Lärmbelästigung ist in und vor dem Haus gebührend Beachtung zu schenken. Nach 22.00 Uhr darf innerhalb und ausserhalb des Gebäudes keine Musik gemacht werden. 

Um 24 Uhr müssen die Veranstaltungen beendet und das Gebäude verlassen sein. Für Jugendliche im Schulalter ist im Rahmen der ganzen Veranstaltung der Genuss von Drogen aller Art (Nikotin, Alkohol, usw.) auf der ganzen Anlage (auch im Freien) ausdrücklich verboten. 

Die Vermietung ist gratis, wenn es sich um wohltätige und gemeinnützige Veranstaltungen handelt. Sie ist ebenfalls kostenlos für nicht-kommerzielle Anlässe von Vereinen oder Institutionen aus Untervaz (Versammlungen u.a.) 

Der Kirchenvorstand kann eine Mietkaution in der halben Höhe der Miete einfordern. 

Die Mietkaution sind im Voraus zu bezahlen. Die Mietkaution wird nach der entsprechenden Kontrolle durch den Abwart/in oder das Sekretariat zurückerstattet oder mit der Miete verrechnet. Bei Unstimmigkeiten entscheidet der Kath. Kirchenvorstand definitiv über die ganze oder teilweise Rückerstattung der Mietkaution.